Pfäffinger Leistungen
REF. PF-030 — LEISTUNGSSPEKTRUM

Drei Praxisbereiche –
ein fachlicher Schwerpunkt

Produkthaftungsrecht, branchenspezifisches Regulierungsrecht und Umweltrecht für Industriebetriebe. Alle drei Bereiche ergänzen sich und können kombiniert bearbeitet werden.

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ABSCHNITT 3.0 — METHODISCHER ANSATZ
SCHRITT 1

Sachverhaltserfassung

Vollständige Erfassung des technischen und rechtlichen Ausgangslage. Klärung offener Punkte. Definition des Mandatsrahmens und des Honorars.

SCHRITT 2

Analyse und Koordination

Rechtliche Analyse, Einbindung technischer Sachverständiger wo nötig, Behördenkontakte, Dokumentenprüfung und Optionenentwicklung.

SCHRITT 3

Empfehlung und Begleitung

Schriftliche Empfehlung mit Begründung. Umsetzungsbegleitung, Behördenkommunikation und Verfahrensvertretung nach Mandatsdefinition.

ABSCHNITT 3.1 — PRODUKTHAFTUNGSPRAXIS
Produkthaftungspraxis

Produkthaftung

Pfäffinger begleitet Hersteller und Importeure in Produktsicherheitsfragen, die behördliche oder gerichtliche Aufmerksamkeit erhalten haben oder bei denen eine vorsorgende rechtliche Strukturierung sinnvoll ist. Die Beratung umfasst die Einschätzung des Haftungsrisikos, die Koordination mit technischen Sachverständigen sowie die Entwicklung sachgerechter Reaktionsstrategien.

Bei Rückrufverfahren übernimmt Pfäffinger die rechtliche Koordination zwischen dem Unternehmen, der Marktüberwachungsbehörde und gegebenenfalls betroffenen Vertriebspartnern. Die Kanzlei legt Wert darauf, sowohl die Sicherheitsinteressen der Öffentlichkeit als auch die kommerziellen Konsequenzen für den Mandanten sachlich in die Überlegungen einzubeziehen.

Inhalte dieser Praxis

  • Marktüberwachungsverfahren und Behördenkommunikation
  • Rückrufbegleitung und Massnahmenkoordination
  • Haftpflichtansprüche und Verteidigungsvorbereitung
  • Technische Sachverständigeneinbindung
  • Präventive Produkthaftungsstrukturierung
DAUER

8–18 Monate

HONORAR

ab CHF 680 / h

Mandat anfragen
ABSCHNITT 3.2 — BRANCHENSPEZIFISCHES REGULIERUNGSRECHT

Regulierungsrecht

Die Beratung im industriellen Regulierungsrecht setzt aktuelle Sachkenntnis in mehreren Rechtssystemen voraus – Schweizer Bundesrecht, kantonales Recht sowie europäisches Harmonisierungsrecht, das über MRA-Abkommen auch für Schweizer Unternehmen relevant ist. Pfäffinger deckt die Regulierungsfragen von Chemie-, Pharma-, Lebensmittel- und Medizinproduktebetrieben ab.

Mandate in diesem Bereich umfassen häufig die Überprüfung bestehender Compliance-Strukturen, die Begleitung von Zulassungsverfahren und die Kommunikation mit Branchenbehörden wie Swissmedic, dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit oder kantonalen Chemiebehörden.

Inhalte dieser Praxis

  • Regulatorische Analyse für Chemie, Pharma, Medizintechnik, Lebensmittel
  • Compliance-Reviews und Handlungsempfehlungen
  • Behördenkommunikation und Zulassungsbegleitung
  • Beratung zu Schweizer und europäischem Regulierungsrecht
  • Laufende Beratung zu Regulierungsänderungen
DAUER

8–14 Wochen

HONORAR

ab CHF 570 / h

Mandat anfragen
Regulierungsrecht
ABSCHNITT 3.3 — UMWELTRECHT
Umweltrecht

Umweltrecht

Industrielle Tätigkeiten und Liegenschaften sind häufig mit umweltrechtlichen Fragestellungen verbunden – Emissionsanforderungen, Bewilligungsverfahren, altlastenrechtliche Verpflichtungen nach USG und AltlV sowie Genehmigungen für Betriebserweiterungen. Pfäffinger berät in diesen Fragen mit Blick auf die Verhältnismässigkeit zwischen Umweltschutzanforderungen und betrieblichem Handlungsspielraum.

Bei altlastenrechtlichen Fragen koordiniert die Kanzlei die Einbindung von Umweltgutachtern und begleitet den Prozess gegenüber kantonalen Umweltämtern und dem BAFU. Pfäffinger empfiehlt ausdrücklich die präventive Beratung vor Liegenschaftstransaktionen und Betriebserweiterungen.

Inhalte dieser Praxis

  • Altlasten- und Sanierungsrechtliche Beratung (USG / AltlV)
  • Umweltgenehmigungen und Bewilligungsverfahren
  • Emissionsanforderungen und Compliance
  • Umweltgutachterkoordination
  • Prüfung bei Liegenschaftstransaktionen
DAUER

8–16 Wochen

HONORAR

ab CHF 490 / h

Mandat anfragen
ABSCHNITT 3.4 — LEISTUNGSÜBERSICHT

Welche Leistung passt zu Ihrer Situation?

Fragestellung / Merkmal Produkthaftung Regulierungsrecht Umweltrecht
Produktrückruf oder Sicherheitsvorfall Kernkompetenz Randbereich Nicht zutreffend
Zulassungsverfahren / Behördenkommunikation Teilweise Kernkompetenz Teilweise
Altlastenprüfung Liegenschaft Nicht zutreffend Nicht zutreffend Kernkompetenz
Compliance-Review (Chemie/Pharma) Randbereich Kernkompetenz Teilweise
Haftpflichtansprüche Dritter Kernkompetenz Nicht zutreffend Teilweise
Technische Sachverständigenkoordination Ja Ja Ja
Präventive Beratung empfohlen? Ja Ja Ausdrücklich

Bei Unsicherheit über die geeignete Leistung beraten wir Sie gerne im Erstgespräch. Viele Sachverhalte berühren mehrere Praxisbereiche gleichzeitig.

ABSCHNITT 3.5 — GEMEINSAME QUALITÄTSSTANDARDS

Standards über alle Praxisbereiche

Anwaltliches Berufsgeheimnis

Alle Mandatsinformationen unterliegen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis nach Schweizer Recht. Datenweitergabe nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mandanten.

Schriftliche Honorarvereinbarung

Vor Mandatsbeginn erhalten Sie eine klare schriftliche Vereinbarung über Umfang, Vorgehen und Honorar. Keine nachträglichen Überraschungen.

Spezialisiertes Team

Mandanten arbeiten direkt mit der für ihr Sachgebiet zuständigen Fachperson zusammen – kein Delegieren an unerfahrene Mitarbeiter.

Termintreue

Fristen werden eingehalten. Wo Verzögerungen absehbar sind, informieren wir frühzeitig. Klare Zeitpläne zu Beginn jedes Mandats.

SAV-Berufsregeln

Pfäffinger hält alle Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbands ein. Unabhängige und weisungsungebundene Berufsausübung.

Aktuelle Fachkenntnisse

Regelmässige Fortbildung in allen drei Praxisbereichen. Zeitnahe Erfassung von Gesetzesänderungen und relevanter Rechtsprechung.

ANFRAGE

Haben Sie eine Frage zu einem unserer Praxisbereiche?

Schreiben Sie uns oder rufen Sie direkt an – wir klären zunächst unverbindlich, ob und wie wir helfen können.