Drei Praxisbereiche –
ein fachlicher Schwerpunkt
Produkthaftungsrecht, branchenspezifisches Regulierungsrecht und Umweltrecht für Industriebetriebe. Alle drei Bereiche ergänzen sich und können kombiniert bearbeitet werden.
← Zur StartseiteSachverhaltserfassung
Vollständige Erfassung des technischen und rechtlichen Ausgangslage. Klärung offener Punkte. Definition des Mandatsrahmens und des Honorars.
Analyse und Koordination
Rechtliche Analyse, Einbindung technischer Sachverständiger wo nötig, Behördenkontakte, Dokumentenprüfung und Optionenentwicklung.
Empfehlung und Begleitung
Schriftliche Empfehlung mit Begründung. Umsetzungsbegleitung, Behördenkommunikation und Verfahrensvertretung nach Mandatsdefinition.
Produkthaftung
Pfäffinger begleitet Hersteller und Importeure in Produktsicherheitsfragen, die behördliche oder gerichtliche Aufmerksamkeit erhalten haben oder bei denen eine vorsorgende rechtliche Strukturierung sinnvoll ist. Die Beratung umfasst die Einschätzung des Haftungsrisikos, die Koordination mit technischen Sachverständigen sowie die Entwicklung sachgerechter Reaktionsstrategien.
Bei Rückrufverfahren übernimmt Pfäffinger die rechtliche Koordination zwischen dem Unternehmen, der Marktüberwachungsbehörde und gegebenenfalls betroffenen Vertriebspartnern. Die Kanzlei legt Wert darauf, sowohl die Sicherheitsinteressen der Öffentlichkeit als auch die kommerziellen Konsequenzen für den Mandanten sachlich in die Überlegungen einzubeziehen.
Inhalte dieser Praxis
- Marktüberwachungsverfahren und Behördenkommunikation
- Rückrufbegleitung und Massnahmenkoordination
- Haftpflichtansprüche und Verteidigungsvorbereitung
- Technische Sachverständigeneinbindung
- Präventive Produkthaftungsstrukturierung
8–18 Monate
ab CHF 680 / h
Regulierungsrecht
Die Beratung im industriellen Regulierungsrecht setzt aktuelle Sachkenntnis in mehreren Rechtssystemen voraus – Schweizer Bundesrecht, kantonales Recht sowie europäisches Harmonisierungsrecht, das über MRA-Abkommen auch für Schweizer Unternehmen relevant ist. Pfäffinger deckt die Regulierungsfragen von Chemie-, Pharma-, Lebensmittel- und Medizinproduktebetrieben ab.
Mandate in diesem Bereich umfassen häufig die Überprüfung bestehender Compliance-Strukturen, die Begleitung von Zulassungsverfahren und die Kommunikation mit Branchenbehörden wie Swissmedic, dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit oder kantonalen Chemiebehörden.
Inhalte dieser Praxis
- Regulatorische Analyse für Chemie, Pharma, Medizintechnik, Lebensmittel
- Compliance-Reviews und Handlungsempfehlungen
- Behördenkommunikation und Zulassungsbegleitung
- Beratung zu Schweizer und europäischem Regulierungsrecht
- Laufende Beratung zu Regulierungsänderungen
8–14 Wochen
ab CHF 570 / h
Umweltrecht
Industrielle Tätigkeiten und Liegenschaften sind häufig mit umweltrechtlichen Fragestellungen verbunden – Emissionsanforderungen, Bewilligungsverfahren, altlastenrechtliche Verpflichtungen nach USG und AltlV sowie Genehmigungen für Betriebserweiterungen. Pfäffinger berät in diesen Fragen mit Blick auf die Verhältnismässigkeit zwischen Umweltschutzanforderungen und betrieblichem Handlungsspielraum.
Bei altlastenrechtlichen Fragen koordiniert die Kanzlei die Einbindung von Umweltgutachtern und begleitet den Prozess gegenüber kantonalen Umweltämtern und dem BAFU. Pfäffinger empfiehlt ausdrücklich die präventive Beratung vor Liegenschaftstransaktionen und Betriebserweiterungen.
Inhalte dieser Praxis
- Altlasten- und Sanierungsrechtliche Beratung (USG / AltlV)
- Umweltgenehmigungen und Bewilligungsverfahren
- Emissionsanforderungen und Compliance
- Umweltgutachterkoordination
- Prüfung bei Liegenschaftstransaktionen
8–16 Wochen
ab CHF 490 / h
Welche Leistung passt zu Ihrer Situation?
| Fragestellung / Merkmal | Produkthaftung | Regulierungsrecht | Umweltrecht |
|---|---|---|---|
| Produktrückruf oder Sicherheitsvorfall | Kernkompetenz | Randbereich | Nicht zutreffend |
| Zulassungsverfahren / Behördenkommunikation | Teilweise | Kernkompetenz | Teilweise |
| Altlastenprüfung Liegenschaft | Nicht zutreffend | Nicht zutreffend | Kernkompetenz |
| Compliance-Review (Chemie/Pharma) | Randbereich | Kernkompetenz | Teilweise |
| Haftpflichtansprüche Dritter | Kernkompetenz | Nicht zutreffend | Teilweise |
| Technische Sachverständigenkoordination | Ja | Ja | Ja |
| Präventive Beratung empfohlen? | Ja | Ja | Ausdrücklich |
Bei Unsicherheit über die geeignete Leistung beraten wir Sie gerne im Erstgespräch. Viele Sachverhalte berühren mehrere Praxisbereiche gleichzeitig.
Standards über alle Praxisbereiche
Anwaltliches Berufsgeheimnis
Alle Mandatsinformationen unterliegen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis nach Schweizer Recht. Datenweitergabe nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mandanten.
Schriftliche Honorarvereinbarung
Vor Mandatsbeginn erhalten Sie eine klare schriftliche Vereinbarung über Umfang, Vorgehen und Honorar. Keine nachträglichen Überraschungen.
Spezialisiertes Team
Mandanten arbeiten direkt mit der für ihr Sachgebiet zuständigen Fachperson zusammen – kein Delegieren an unerfahrene Mitarbeiter.
Termintreue
Fristen werden eingehalten. Wo Verzögerungen absehbar sind, informieren wir frühzeitig. Klare Zeitpläne zu Beginn jedes Mandats.
SAV-Berufsregeln
Pfäffinger hält alle Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbands ein. Unabhängige und weisungsungebundene Berufsausübung.
Aktuelle Fachkenntnisse
Regelmässige Fortbildung in allen drei Praxisbereichen. Zeitnahe Erfassung von Gesetzesänderungen und relevanter Rechtsprechung.
Haben Sie eine Frage zu einem unserer Praxisbereiche?
Schreiben Sie uns oder rufen Sie direkt an – wir klären zunächst unverbindlich, ob und wie wir helfen können.