Pfäffinger Kanzlei
REF. PF-010 — KANZLEIPROFIL

Eine Kanzlei mit klarer
fachlicher Ausrichtung

Pfäffinger ist auf Rechtsgebiete spezialisiert, die industrielle Tätigkeiten und Produktverantwortung berühren. Diese Ausrichtung ermöglicht vertiefte Sachkenntnis statt oberflächlicher Allzuständigkeit.

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ABSCHNITT 1.1 — KANZLEIGESCHICHTE

Entstehung und Hintergrund

Pfäffinger entstand aus der Überzeugung, dass Unternehmen mit industriell geprägter Tätigkeit eine Rechtsberatung benötigen, die beide Ebenen versteht: die juristische Dimension und die technische Sachebene. Zu viele Beratungsmandate scheitern nicht am fehlenden Rechtswissen, sondern am mangelnden Verständnis für technische Zusammenhänge.

Seit Gründung der Kanzlei in Winterthur – einem Standort mit langer Industrie- und Ingenieurtradition – hat Pfäffinger seine Praxis auf drei Schwerpunkte konzentriert: Produkthaftungsrecht, branchenspezifisches Regulierungsrecht und Umweltrecht für Gewerbebetriebe und Liegenschaften.

Diese Fokussierung ist bewusst gewählt. Sie erlaubt eine Tiefe der Sachkenntnis, die ein breites Allgemeinangebot nicht erreichen kann, und sie ermöglicht belastbare Einschätzungen auch bei technisch komplexen Sachverhalten.

Auftrag der Kanzlei

Fachliche Tiefe

Spezialisierung auf ausgewählte Rechtsgebiete mit technischem Bezug – keine Allzuständigkeit, sondern vertiefte Sachkenntnis in den drei Praxisbereichen.

Sachliche Beurteilung

Rechtliche Einschätzungen werden klar und ohne unnötige Verschleierung kommuniziert – auch wenn dies bedeutet, von einem Verfahrensweg abzuraten.

Verhältnismässigkeit

Empfehlungen orientieren sich am tatsächlichen Regelungsbedarf. Rechtliche Massnahmen sollen unternehmerische Handlungsfähigkeit unterstützen, nicht einschränken.

Langfristige Beziehung

Mandanten erhalten eine Ansprechperson, die den Betrieb und seine regulatorische Situation über Zeit kennt und entsprechend kontinuierlich begleiten kann.

ABSCHNITT 1.2 — TEAM

Personen der Kanzlei

RP

Dr. iur. Roland Pfäffinger

KANZLEIGRÜNDER, PARTNER

Spezialisiert auf Produkthaftungsrecht und technische Sachverhalte. Langjährige Erfahrung in der Vertretung von Industrie- und Produktionsunternehmen vor Schweizer Behörden und Gerichten.

AH

lic. iur. Andrea Huber

PARTNERIN

Schwerpunkt Regulierungsrecht für Chemie, Pharma und Medizinprodukte. Verfügt über direkte Behördenerfahrung und begleitet Unternehmen durch komplexe Zulassungs- und Genehmigungsverfahren.

MS

MLaw Markus Stutz

SENIOR ASSOCIATE

Fokus auf Umweltrecht, Altlastensanierung und Bewilligungsverfahren. Koordiniert die technische Sachverständigeneinbindung bei umweltrechtlichen Mandaten.

ABSCHNITT 1.3 — QUALITÄTSGRUNDSÄTZE

Arbeitsgrundsätze und Standards

Sorgfältige Sachverhaltserfassung

Vor jeder Mandatsbearbeitung wird der Sachverhalt vollständig erfasst. Unklarheiten werden direkt adressiert; Annahmen über den Sachverhalt werden vermieden.

Dokumentierte Vorgehensweise

Mandanten erhalten nachvollziehbare Dokumentation zu Analyse, Handlungsoptionen und Empfehlungen. Zwischenresultate werden schriftlich kommuniziert.

Datenschutz und Vertraulichkeit

Mandanteninformationen werden nach den strengen Anforderungen des anwaltlichen Berufsgeheimnisses behandelt. Datenspeicherung und -übermittlung erfolgen sicher und zweckgebunden.

Fachgutachterintegration

Bei technisch geprägten Sachverhalten werden geeignete externe Sachverständige eingebunden. Auswahl und Koordination erfolgen im Einvernehmen mit dem Mandanten.

Termintreue

Fristen und angekündigte Lieferdaten werden eingehalten. Sollten sich Verzögerungen abzeichnen, wird dies frühzeitig kommuniziert.

Fortbildung und Aktualität

Alle Kanzleimitglieder pflegen die fachliche Weiterbildung in ihren Schwerpunktgebieten. Änderungen in Regulierungsrecht und Rechtsprechung werden kontinuierlich verfolgt.

ABSCHNITT 1.4 — FACHLICHE AUSRICHTUNG

Wirtschaftsrecht mit industriellem Schwerpunkt

Pfäffinger arbeitet an der Schnittstelle zwischen rechtlicher Beratung und technischer Sachkenntnis. Industrielle Tätigkeiten – Herstellung, Verarbeitung, Inverkehrbringen – sind mit einer zunehmend dichten regulatorischen Ordnung konfrontiert, die sowohl Chancen als auch Risiken birgt. Eine angemessene rechtliche Begleitung setzt voraus, dass die anwaltliche Seite versteht, wie Produkte entwickelt, getestet und vermarktet werden.

Im Bereich Produkthaftungsrecht vertritt Pfäffinger Hersteller und Importeure, wenn Produktsicherheitsfragen behördliche oder gerichtliche Aufmerksamkeit erhalten. Dies umfasst die Begleitung von Marktüberwachungsverfahren, die Koordination mit Technischen Diensten und die Entwicklung sachgerechter Reaktionsstrategien bei Sicherheitsvorfällen.

Das Regulierungsrecht für Industriebetriebe – insbesondere Chemie, Pharmazeutik, Lebensmittelherstellung und Medizintechnik – erfordert aktuelle Kenntnis sowohl des Bundesrechts als auch der europäischen Harmonisierungsvorschriften. Pfäffinger begleitet Unternehmen durch Zulassungsprozesse, Konformitätsbewertungen und Behördenkommunikation.

Umweltrechtliche Fragestellungen betreffen Industriebetriebe sowohl in der laufenden Betriebsphase als auch bei Standortveränderungen und Liegenschaftstransaktionen. Pfäffinger berät in Bewilligungsverfahren, Emissionsfragen und bei belasteten Standorten nach dem Umweltschutzgesetz des Bundes.

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